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   OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11   

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https://dejure.org/2012,61474
OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11 (https://dejure.org/2012,61474)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.11.2012 - 1 A 733/11 (https://dejure.org/2012,61474)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. November 2012 - 1 A 733/11 (https://dejure.org/2012,61474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Zuwendung, Zweckverfehlung, Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11
    6 Hieran hält der Senat ebenso fest wie an seiner Auffassung, dass den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Widerruf von Zuwendungen wegen Zweckverfehlung eine ermessenslenkende Funktion im Sinne eines intendierten Ermessens zukommt (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997, BVerwGE 105, 55), und weitergehende Ausführungen zur Ermessensausübung der Beklagten durch das Verwaltungsgericht, entgegen der Ansicht des Klägers, nicht erforderlich waren (vgl. Senatsbeschl. v. 12. September 2011 - 1 A 66/11 -).

    7 2. Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, denn eine Divergenz des Urteils des Verwaltungsgerichts in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - ist bereits nicht dargelegt.

  • OVG Sachsen, 12.09.2011 - 1 A 66/11

    Zuwendung, Widerruf, Zweckverfolgung, Verschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11
    5 Soweit der Kläger sinngemäß geltend macht, er habe die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zu verantworten, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. September 2011 - 1 A 66/11 - Folgendes ausgeführt:.

    6 Hieran hält der Senat ebenso fest wie an seiner Auffassung, dass den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Widerruf von Zuwendungen wegen Zweckverfehlung eine ermessenslenkende Funktion im Sinne eines intendierten Ermessens zukommt (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997, BVerwGE 105, 55), und weitergehende Ausführungen zur Ermessensausübung der Beklagten durch das Verwaltungsgericht, entgegen der Ansicht des Klägers, nicht erforderlich waren (vgl. Senatsbeschl. v. 12. September 2011 - 1 A 66/11 -).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11
    3 1. Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90

    Berücksichtigung von erheblichen Umständen bei einer Ermessensentscheidung über

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2012 - 1 A 733/11
    Ein fehlendes "Verschulden" des Zuwendungsempfängers kann allerdings - wie hier - für die Ermessensausübung zu berücksichtigen sein (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 B 88.90 -, juris); auch dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt (Urteilsabdruck S. 8 oben).
  • OVG Sachsen, 07.05.2015 - 1 A 211/14

    Zweckverfehlung,Widerruf, Verschulden, Ermessen

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat sie dort darauf abgestellt, dass das der Behörde im Rahmen der Widerrufsentscheidung nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG eingeräumte Ermessen bei einer Zweckverfehlung in der Regel dahingehend intendiert ist, den Zuwendungsbescheid wegen des Gebots einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung staatlicher Haushaltsmittel zu widerrufen (SächsOVG, Beschl. v. 5. November 2012 - 1 A 733/11 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 12. September 2011 - 1 A 66/11 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997, BVerwGE 105, 55).

    Des Weiteren hat der Kläger nicht aufgeführt, warum nach seiner Auffassung der in Rede stehende Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil in Widerspruch zu dem benannten Rechtssatz aus den genannten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. November 2012 - 1 A 733/11 - und 12. September 2011 - 1 A 66/11- steht.

  • OVG Sachsen, 01.08.2013 - 1 A 151/11

    Urteilstenor, Niederlegung, Absetzfrist, Aufklärungsrüge, Beweisantrag,

    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach es bei der Zweckverfehlung nicht auf ein Verschulden des Zuwendungsempfängers, sondern allein auf die objektiven Umstände ankommt (Beschl. v. 5. November 2012 - 1 A 733/11 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Der Beklagte ist damit zutreffend davon ausgegangen, dass den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Widerruf von Zuwendungen wegen Zweckverfehlung eine ermessenslenkende Funktion im Sinne eines intendierten Ermessens zukommt und damit weitergehende Ausführungen zur Ermessensausübung des Beklagten durch das Verwaltungsgericht noch nicht einmal erforderlich gewesen wären (vgl. Senatsbeschl. v. 5. November 2012 - 1 A 733/11 -, juris Rn. 7 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997, BVerwGE 105, 55).

  • VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12

    Ausstattung; Baukosten; Eigenleistungen; Ganztagsschule; Ganztagsspezifische

    Denn der Widerruf nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 1 Alt. VwVfG setzt auf der Tatbestandsebene kein Verschulden voraus (Sächs. OVG, Beschluss vom 5. November 2012 - 1 A 733/11 -, juris Rn. 6; Stelkens / Bonk / Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 49 Rn. 99).
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